Die Verwirrung der Minijobberin Frau Bürger
Ein selbständiger Unternehmer, nennen wir ihn Herr Schulze, bietet einer ihm gut bekannten Person, nennen wir sie Frau Bürger, einen 450-Euro-Minijob an. Er erhofft sich dadurch persönliche Entlastung von seinem „Verwaltungskram“ und steuerliche Entlastung durch Absetzbarkeit der Lohnkosten. Die beiden sind sich schnell einig in Bezug auf Arbeitszeit, Stundenlohn und Arbeitsinhalt. Also beauftragt Herr Schulze seinen Steuerberater, Frau Bürger als Minijobberin anzumelden. …